Beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen zur Feststellung der Schadenshöhe, ist er nicht verpflichtet um seiner Schadensminderungspflicht nachzukommen, im Interesse des Schädigers einen besonders preisgünstigen Sachverständigen auszuwählen. Aus den Gründen: …Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als … Urteil des LG Saarbrücken „Keine Pflicht zum Sparen bei Beauftragung eines Sachverständigen zur Feststellung der Schadenshöhe nach Verkehrsunfall“ weiterlesen
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